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Pfetsch (2001) grundsätzliche Differenzen in den Systemen heraus
kristallisiert, die eine Amerikanisierung in der politischen
Kommunikation der BRD betont anzweifeln. Eher abwägend beurteilt
Farrell: Es hat ohne Zweifel eine Annäherung gegeben, aber bis
zum heutigen Tag bleiben die Grundzüge der westeuropäischen
Kampagnen in vielerlei Hinsicht sehr verschieden von denen der
USA. Insbesondere betrifft das die fortdauernde Rolle der Parteien
(Farrell 2002, S. 96).
Die maßgeblichen Kontextfaktoren sollen nun in Abhängigkeit der
drei Hauptakteure für die Wahlkampfkommunikation in den
entsprechenden drei Handlungsfeldern untersucht werden. Auch die
gesetzlichen Regelungen der Wahlkampffinanzierung sind in der
Betrachtung
der
Rahmenbedingungen
im
Wahlkampf
als
bedeutender Faktor einbezogen.
2.3.2 Regierungssysteme und Parteiorganisationen
Die BRD versteht sich als freiheitliche, pluralistische Demokratie,
dessen grundlegende politische Struktur im Grundgesetz geregelt ist.
Das parlamentarische Regierungssystem der BRD steht dem
präsidentiellen der USA gegenüber. Dem amerikanischen
Präsidentschaftskandidaten wird verfassungsgemäß eine zentrale
Rolle zugeschrieben und die Wahlkampfstrategie dementsprechend
stark auf das Kandidatenimage ausgerichtet. Denn sowohl die
Präsidentschaftswahlen
als
auch
Kongresswahlen
sind
Personenwahlen. Die amerikanischen Parteien sind nicht, wie in der
BRD, durch starke Parteiorganisationen gebunden. Parteien im
amerikanischen
Regierungssystem
sind
eher
nur
Wahlkampforganisationen mit wenig beständiger Kommunikation zu
den Wählern. Der Willensbildungsprozess ist (nach Pfetsch 2001)
durch das amerikanische System der Interessengruppen und Lobbys
stark fragmentiert. Daher werden die Medien außerordentlich als
Unterstützer und Vermittler der Regierung gebraucht. Die Medien
haben derart direkten Anteil am politischen Entscheidungsprozess.
Deutsche Parteien tragen im repräsentativen Regierungssystem
hingegen eine umfassende Verantwortung bei der Willensbildung
ihrer Wähler (z.B. in Art. 21 Abs. im Grundgesetz). Sie sind ein
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